Kurzzeitpflege

Wir bieten Ihnen Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege an

Pflegende Angehörige leisten einen enormen, oft sehr kräftezehrenden Einsatz. Für den Fall, dass sie selbst einmal wegen Erkrankung oder Urlaub nicht dazu in der Lage sind, ihre Angehörigen zu versorgen, ist die Kurzzeitpflege eine sehr gute Alternative. Bei dieser handelt es sich nach Definition des Gesetzgebers „… um eine zeitlich befristete stationäre Ganztagsbetreuung für pflegebedürftige Menschen, die ansonsten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden.”

Dieses gilt z. B. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung im Krankenhaus oder bei Verhinderung der Pflegeperson, in denen familiäre, ambulante oder teilstationäre Angebote nicht ausreichen. Das Hauptziel dieser vorübergehenden Maßnahme ist die Rückkehr in die eigene häusliche Umgebung.

Unser Angebot gilt in folgenden Pflegeeinrichtungen

 
  • Seniorenpflegeheim Altendorf – Einzelplätze bei Verfügbarkeit
  • Altenpflegeheim Harthau – Einzelplätze bei Verfügbarkeit
  • Seniorenbetreuungszentrum Glösa – 10 Plätze sind als Kurzzeitplätze ausgewiesen

Platzanfragen können direkt an die entsprechende Einrichtung gestellt werden.

Kurzzeit- oder Verhinderungs­pflege­kosten werden anteilig erstattet

Die Kosten für eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege werden anteilig von den Pflegekassen getragen. Dafür ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und beraten Sie zu den Kosten.


Benötigen Sie sonstige Beratung?
Ich helfe Ihnen gern!

Kerstin Kunze

Ressortleiterin
Stationäre Pflege
0371 47100-25